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Entlaufen
- Zugelaufen
Ihnen ist ein Hund zugelaufen
oder auch ein anderes Tier?
Dann gibt es einiges zu beachten:
Die Mitnahme eines Tieres kann
Strafbar sein - Diebstahl
1. Untersuchen Sie das Halsband
des Tieres auf eventuelle Hinweise nach einem Besitzer.
Im Falle einer Tätowierung im Ohr
müssen Sie sich an den Tierarzt oder das nächst Tierheim wenden.
2. Das zugelaufen Tier muss
gemeldet werden
a) beim Tierheim bzw.
Tierschutzverein
b) Polizei
c) Gemeinde,Fundbüro
(Diese Anzeige muss schriftlich gestellt werden, damit die
Gemeinde
nachfolgende Kosten
(eventuell) übernimmt (Die Kosten werden Ihnen
nur für die ersten 4 Wochen ersetzt)
Wer hier Erfahrung hat,
bitte melden, da sich viele Gemeinden einfach weigern.....
3. Der Besuch beim Tierarzt
Dieser
untersucht nicht nur den Gesundheitszustand sonder sucht auch nach
einem Microchip.
4. Inserat in der Zeitung
5. Deutsches Haustierregister
und Tasso Online So können
Sie die Besitzer entlaufener Tiere ausfindig machen. kostenlosen
Service "Deutschen
Haustierregister" des Deutschen Tierschutzbundes sind ca. 140
000 Tiere registriert
Servicetelefon: 01805 - 231414 Fax:
0228 - 6049640 "Tasso
Haustierzentralregister" sind ca. 800 000 Tiere registriert Tel.:
06190-937 300
Fax: 06190-937 400
www.tiernotruf.org
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