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Belgien
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Tierärztliche
Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich.
Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde,
jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese
Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde 1
Jahr. Der Internationale Impfpass (Green-Cross-Formular
) wird anerkannt
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Bosnien-Herzegowina
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Bulgarien
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Internationaler
Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Dieses darf nicht
älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss
mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter
als 1 Jahr sein.
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Dänemark
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Leinenpflicht
Für alle Hunde gelten in Dänemark folgende
Bestimmungen:
• An den Stränden besteht vom 1. April bis 30.
September die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen.
• In Wäldern besteht ganzjährig die Pflicht, den
Hund an der Leine zu führen.
Zusammenfassung der Einreisebestimmungen
(Stand 2010):
Alle drei folgenden
Voraussetzungen müssen erfühlt sein:
1. Chip oder Tätowierung.
2. EU-Heimtierausweis.
3. Gültige Tollwutimpfung.
Führt man einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen
von einem EU-Land* nach Dänemark ein, ist es sehr
wichtig, dass das Tier identifizierbar ist, entweder
durch einen Chip oder eine gut leserliche
Tätowierung (z.B. eine Ohrtätowierung). Ab 3. Juli
2011 zählt in der EU nur ein Chip als
Identifikation.
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Deutschland
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Bei
der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik
ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige
Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss
mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter
als 1 Jahr sein.
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Estland
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Internationaler
Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich, das in der
Sprache englisch, ruisisch oder estisch eingetragen
wird. Tollwutschutzimpfung,
mindestens 30Tage höchstens jedoch 12 Monate alt.
Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
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Finnland
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Tierärztliche
Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher,
finnischer, schwedischer oder englischer Sprache
erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie
Datum und Ort der Impfung muss ersichtlich sein. Es
muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet
worden sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und
nicht älter als 12 Monate. Staupe-Impfung nicht
erforderlich, sie wird jedoch empfohlen.
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Frankreich
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Eine
gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3
Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen
30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt
wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten
ist die Einreise nicht gestattet.
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Griechenland
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Internationaler
Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter
als 12 Monate und sie muss mindestens 15 Tage vor der
Einreise erfolgt sein. Internationaler Impfpass
erforderlich.
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Großbritannien
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Einfuhr
von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter
Genehmigung. Die Tiere müssen 6 Monate vor der
Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Außerdem
müssen die Tiere 24 bis 48 Stunden vor der Ankunft
gegen Zecken und Bandwurm behandelt worden sein. Die
Quarantäne entfällt seit Neuestem.
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Irland
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Siehe
Großbritannien. Die Einführung ist beim Department
of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren.
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Italien
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Ein
tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist
ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung
ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss
mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das
Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Maulkorb und Leine mitnehmen. Jeder Hund muss in der Öffentlichkeit
an der Leine.
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Kanada
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Bestimmungen
wie für USA.
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Kroatien
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Ein
tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist
ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger
als 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 15 Tage
vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen
im Internationalen Impfpass eingetragen sein.
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Norwegen
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Kein
Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die
Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung
verlangt. Antrag bei Statens dyrehelse-tilsyn,
Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940.
Dort erhalten Sie alle Informationen.
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Österreich
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Ärztliches
Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und
Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des
Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem
Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss
mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12
Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen.
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Polen
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Internationaler
Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss
mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als
12 Monate sein.
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Portugal
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Amtärztliches
Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Impfung
muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt sein und
nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis
unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. Es
gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen
nicht in Restaurants und Strände
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Rumänien
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Tierärztliches
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss
mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate
sein.
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Schweden
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Tierärztliches
Tollwutimpfung. Frühestens 4 Monate nach der letzten
Tollwutimpfung muss der Tierarzt einen Antikörpertest
vornehmen. Bedeutet, Blut abnehmen und ins Labor
senden, damit der Schutz vor Tollwut bestätigt wird. Höchstens
10 Tage vor Abfahrt, muss der Hund eine Wurmkur gegen
gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp
) bekommen, die im Pass bestätigt werden muss. Zur
Reise benötigen Sie also im original:Heimtierpass,
Antikörpertest (Tollwut) und Chip
mehr
Infos unter: http://www.schwedenkontakt.de/informationen_zur_hundeeinfuhr.htm
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Schweiz
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Tierärztliches
Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des
Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die
Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss
mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein.
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Slowenien
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Tierärztliches
Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung -
Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung.
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Spanien
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Tierärztliches
Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei
Einreise und Internationaler Impfpass mit
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss
mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate
sein.
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Türkei
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Internationaler
Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung
muss mindestens 14 Tage zurück liegen und darf höchstens
6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten
darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt
ausgestellt werden.
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Ungarn
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Amtsärztliches
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und
Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss
mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die
Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück
liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und muss
vermerkt sein.
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USA
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Tollwutimpfbescheinigung
erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise.
Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3
Monaten dürfen nicht einreisen.
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