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Urlaub
mit Kampfhund
Wer
mit seinem Kampfhund Urlaub machen möchte, hat es besonders
schwer. Das
verreisen wird zur Qual. Ausreisebestimmungen
bzw. Einreisebestimmungen erschweren die Reise. Hinweis: Die
hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den
jeweiligen Broschüren
der Impfstoffhersteller usw. entnommen. Für die Richtigkeit
kann keine
Gewähr übernommen werden Meist
gelten die Bestimmungen nicht nur für den Urlaub im Land, sondern
auch für die Durchfahrt. Frankreich Kategorie
1: American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Mastiff,
Tosa Inu und
Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr und Durchreise verboten!
Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde, American-Staffordshire-Terrier,
Rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen, aber
nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr
Geburtszeugnis und
ihr Stammbaum vorgelegt werden und damit bewiesen werden kann,
dass sie
der Gruppe Wach- und Schutzhunde angehören
Großbritannien
– Pit Bull Terrier, Japanese Tosas, Dogo Argentino
und
Fila Brasileiro dürfen nicht
mitgenommen werden
Dänemark
- NEU Juli 2010 Die
neuen Regeln gelten auch für Touristen, die ihre Tiere nach Dänemark
einführen. Ab
1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von
folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach
dem 17. März 2010 angeschafft werden:
Rassen:
Amerikanische Bulldogge, Amerikanischer Staffordshire Terrier,
Boerboel, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal,
Kaukasischer Ovtcharka, Pitbull Terrier, Sarplanina, Südrussischer
Ovtcharka, Tornjak, Tosa Inu., Zentralasiatischer
Ovtcharka
Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen.
Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu
dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.
Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem
17. März 2010 angeschafft haben, müssen
den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer
maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher
verschlossenen Maulkorb tragen.
Niederlande
Die
RAD - Pitbullgesetz in Holland wurde aufgehoben
Nicht
nur für die Halter der 180 noch beschlagnahmten Hunde ein Grund
zur Freude.
An
der Übersetzung des 109 Seiten Starken Papiers der Kommission der
Weisen, welches
zur Abschaffung der Regelung führte wird noch gearbeitet.
Es
ist eine umfassende Arbeit zum Thema gefährliche Hunde, die nach
15 Jahren der Anwendung, zu
dem Schluss kommt, daß der rassespezifische Ansatz nicht zu einer
Verminderung der Beißvorfälle
geführt hat.
Auch hier wird wieder bestätigt, dass die
meisten Unfälle im privaten Umfeld der Hundebesitzer passieren
und nicht auf öffentlichen Straßen. In einem Bereich also, in
dem der Gesetzgeber
eigentlich gar nichts regeln kann, weil das Gefahrenabwehrrecht für den
öffentlichen Raum gilt. Zudem führt auch die Auswertung ärztlich
behandelter Beissunfälle
nicht zu dem Ergebnis, dass die "pitbullartigen" nicht häufiger
zu
beissen als Hunde anderer Abstammung.
Presseberichte auch hier: http://menschen-tiere-werte.de/
Kampfhund
in Italien
(stand
Juli 2009)
Italien hatte eine
Liste von 135 gefährlichen Hunderassen in der auch alle in
Deutschland geführten Rassen drin waren.
Am 25. März 2009
wurde diese Liste abgeschafft. Es
gilt nun die "Ordinanza Martino" Hier
wird festgehalten, dass die Vorfälle mit aggressiven Hunden nicht
verringert wurde und dass aufgrund der Rasse eines Hundes keine Voraussage
für das Auftreten aggressiven Verhaltens möglich ist. Hier
zählt jetzt der Hund und nicht die Rasse. Es
gibt nun eine Liste von Hunden die durch aggressives Verhalten aufgefallen
sind und deren Besitzer strenge Einschränkungen unterliegen.
Deutschland-
Kampfhunde (Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull
Terrier und American
Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen) ist die Einfuhr
nicht erlaubt !
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem
der Hund gehalten
werden soll, ist die Einfuhr verboten.
Norwegen
– Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino
und
Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr
verboten. Bei Hunderassen, die mit den
angegebenen verwechselt werden können
(z. B. American Staffordshire Terrier),
muss durch die Ahnentafel nachgewiesen
werden, dass das Tier nicht von einer
der genannten Rassen abstammt.
Schweden
-
Verbotene Rassen:
Pitbullterrier
Spanien
Die
Einfuhr aller Hunderassen ist grundsätzlich erlaubt.
Allerdings
gibt es ausnahmen in einzelnen Bezirken.
Unbedingt
bei zuständigen Bürgermeisteramt (in Spanien) aktuelle Auskünfte
vor
der Abreise einholen.
Malta
- Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden
Schweiz
( Hunde mit kupierten Ohren, die jünger als ½ Jahr verboten)
In
der Schweiz gibt es wie in Deutschland für die Kanton
verschiedene Kampfhundelisten. Bitte
vorher gründlich informieren. Soweit bekannt steht hier auch der
Dobermann und Rottweiler mit auf der Liste. "Kampfhunde" sind
bei der Deutschen Bahn vom Transport ausgeschlossen!
Wie
nett:(((
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