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Hinweis:
Die hier zusammengestellten Einreisebedingungen sind aus den
jeweiligen Broschüren
der Impfstoffhersteller entnommen. Für die Richtigkeit kann keine
Gewähr übernommen werden Frankreich Kategorie
1: American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Mastiff,
Tosa Inu und
Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr und Durchreise verboten!
Kategorie 2: Alle Wach- und Schutzhunde ( Rassehunde, American-Staffordshire-Terrier,
Rottweiler, Tosa etc.) dürfen einreisen, aber
nur mit Maulkorb und an der Leine geführt, sofern ihr
Geburtszeugnis und
ihr Stammbaum vorgelegt werden und damit bewiesen werden kann,
dass sie
der Gruppe Wach- und Schutzhunde angehören
Großbritannien
– Pit Bull Terrier, Japanese Tosas, Dogo Argentino
und
Fila Brasileiro dürfen nicht
mitgenommen werden
Dänemark
- Pitbullterrier und Tosas (sowie Kreuzung mit diesen) dürfen
nicht
mitgenommen werden
Deutschland-
Kampfhunde (Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbull
Terrier und American
Staffordshire Terrier sowie deren Kreuzungen) ist die Einfuhr
nicht erlaubt !
Weitere Hunderassen, je nach Vorschrift des Bundeslandes, in dem
der Hund gehalten
werden soll, ist die Einfuhr verboten.
Norwegen
– Pit Bull Terrier, Fila Brasileiro, Tosa Inu, Dogo Argentino
und
Kreuzungen mit diesen ist die Einfuhr
verboten. Bei Hunderassen, die mit den
angegebenen verwechselt werden können
(z. B. American Staffordshire Terrier),
muss durch die Ahnentafel nachgewiesen
werden, dass das Tier nicht von einer
der genannten Rassen abstammt.
Schweden
- Verbotene Rassen:
Pitbullterrier
Spanien
Die
Einfuhr aller Hunderassen ist grundsätzlich erlaubt.
Allerdings
gibt es ausnahmen in einzelnen Bezirken.
Unbedingt
bei zuständigen Bürgermeisteramt (in Spanien) aktuelle Auskünfte
vor der Abreise einholen.
Schweiz
( Hunde mit kupierten Ohren, die jünger als ½ Jahr verboten)
Malta
- Kampfhunde dürfen nicht mitgenommen werden
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