Urlaub mit Hund
Sie planen mit Ihrem Hund eine Reise
Es gibt ein paar ganz wichtige Einreisebestimmungen aber auch Ausreisebestimmungen.
Hundefreundliche Hotel
Flughund - Das erste Spezial-Reisebüro für Urlaub mit Hund
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1. Kennzeichnung der Tiere - Mikrochip oder Tätowierung
Gemäss Verordnung(EG) Nr.998/2003 müssen Hunde, Katzen und Frettchen
ab 3. Juli 2004 für Reisen in die EU und innerhalb der EU mit einem Mikrochip
gekennzeichnet sein. Während 8 Jahren wird auch eine deutlich erkennbare
Tätowierung zur Kennzeichnung noch toleriert.
2. Impfen - Impfungen Ausland
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Belgien |
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Für Hunde, jünger als 3 Monate, und Katzen ist diese Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde 1 Jahr. Der Internationale Impfpass (Green-Cross-Formular ) wird anerkannt |
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Bosnien-Herzegowina |
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Bulgarien |
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Dieses darf nicht älter als 10 Tage sein, die Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein. |
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Dänemark |
Leinenpflicht |
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Deutschland |
Bei der Einfuhr erworbener Tiere in die Bundesrepublik ist ein Gesundheitszeugnis und und eine gültige Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt und nicht älter als 1 Jahr sein. |
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Estland |
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das in der Sprache englisch, ruisisch oder estisch eingetragen wird. Tollwutschutzimpfung, mindestens 30Tage höchstens jedoch 12 Monate alt. Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen. |
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Finnland |
Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher, finnischer, schwedischer oder englischer Sprache erforderlich. Name, Amtsstellung des Ausstellers sowie Datum und Ort der Impfung muss ersichtlich sein. Es muss ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet worden sein. Mindestens 30 Tage vorher impfen und nicht älter als 12 Monate. Staupe-Impfung nicht erforderlich, sie wird jedoch empfohlen. |
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Frankreich |
Eine gültige Tollwutimpfung bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist ausreichend. Bei Erstimpfung müssen 30 Tage vergangen sein vor der Einreise. Anerkannt wird eine jährliche Impfung. Tieren unter 3 Monaten ist die Einreise nicht gestattet. |
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Griechenland |
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfung oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung nicht älter als 12 Monate und sie muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Internationaler Impfpass erforderlich. |
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Großbritannien |
Einfuhr von Hunden und Katzen nur nach vorher erteilter Genehmigung. Die Tiere müssen 6 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Außerdem müssen die Tiere 24 bis 48 Stunden vor der Ankunft gegen Zecken und Bandwurm behandelt worden sein. Die Quarantäne entfällt seit Neuestem. |
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Irland |
Siehe Großbritannien. Die Einführung ist beim Department of Agriculture, Dublin, Ireland zu erfahren. |
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Italien |
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Anerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 11-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 20 Tage vor Einreise erfolgt sein. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine mitnehmen. Jeder Hund muss in der Öffentlichkeit an der Leine. |
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Kanada |
Bestimmungen wie für USA. |
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Kroatien |
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ist ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 15 Tage vor Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. |
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Norwegen |
Kein Quarantäneaufenthalt mehr erforderlich. Für die Einreise wird eine kostenpflichtige Einfuhrgenehmigung verlangt. Antrag bei Statens dyrehelse-tilsyn, Postboks 8147 Dep., N-0033 Oslo. Tel.: 0047-22241940. Dort erhalten Sie alle Informationen. |
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Österreich |
Ärztliches Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Es muss Name und Anschrift des Tierhalters, eine Beschreibung des Tieres nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein, aber nicht länger als 12 Monate zurück liegen. Maulkorb und Leine mitbringen. |
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Polen |
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis erforderlich. Impfung muss mindestens 21 Tage zurückliegen und nicht älter als 12 Monate sein. |
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Portugal |
Amtärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis erforderlich. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor Anreise erfolgt sein und nicht älter als 12 Monate. Das Gesundheitszeugnis unmittelbar vor der Abreise ausstellen lassen. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants und Strände |
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Rumänien |
Tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 1 Monat und nicht älter als 12 Monate sein. |
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Schweden |
Tierärztliches Tollwutimpfung. Frühestens 4 Monate nach der letzten Tollwutimpfung muss der Tierarzt einen Antikörpertest vornehmen. Bedeutet, Blut abnehmen und ins Labor senden, damit der Schutz vor Tollwut bestätigt wird. Höchstens 10 Tage vor Abfahrt, muss der Hund eine Wurmkur gegen gegen Zwergbandwurm (Echinococcus spp ) bekommen, die im Pass bestätigt werden muss. Zur Reise benötigen Sie also im original:Heimtierpass, Antikörpertest (Tollwut) und Chip
mehr Infos unter: http://www.schwedenkontakt.de/informationen_zur_hundeeinfuhr.htm |
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Schweiz |
Tierärztliches Tollwutimpfung erforderlich. Die Bescheinigung des Tierarztes ist ausreichend. Annerkannt wird für die Tollwutimpfung ein 1-jährlicher Schutz. Impfung muss mindestens 30 Tage vor Einreise erfolgt sein. |
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Slowenien |
Tierärztliches Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Mindestens 30 Tage vor Abreise Impfung - Gültigkeit 12 Monate bei Bescheinigung. |
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Spanien |
Tierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage bei Einreise und Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung muss mindestens 30 Tage alt, nicht älter als 12 Monate sein. |
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Türkei |
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage zurück liegen und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das amtstierärztliche Gutachten darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt werden. |
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Ungarn |
Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss mindestens einen Monat alt sein, darf aber für die Wiedereinreise nach Deutschland höchsten 1 Jahr zurück liegen. Impfungen gegen Staupe ist Pflicht und muss vermerkt sein. |
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USA |
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfung mindestens 1 Monat vor Einreise. Darf nicht älter als 1 Jahr sein. Tiere unter 3 Monaten dürfen nicht einreisen. |
Leinen und Maulkorbpflicht
Österreich
Slowakische Republik
Italien
Ungarn
Portugal
Spanien
Reisen mit dem Hund
Im Flugzug
Kleine Hunde bis zu 5 kg können als Handgepäck mitgenommen werden, aber nur ein
Hund pro Flug.
Größere Hunde reisen im vollklimatisierten Frachtraum. Auch hier wird der Hund in einer
Hundebox aus Plastik transportiert. Für den Transport wird folgende Gebühr
berechnet: pro Kilo über dem zulässigen Freigepäck 1% des Flugpreises 1. Klasse.
Für die Abfertigung in der Frachtabteilung müssen international feststehende Regeln
beachtet werden:
- 2 Stunden vor dem Flug soll der Hund noch einmal leichtes Futter bekommen
- Es muss gewährleistet sein, dass in der Hundebox die Luft zirkuliert
- Welpen mit einem Lebensalter unter 8 Wochen sollen nicht mit dem Flugzeug
transportiert werden
- Es soll dem Hund ein vertrauter Gegenstand, z. B. ein Spielzeug, mitgegeben
werden;
- Der Name des Hundes soll deutlich auf der Hundebox geschrieben werden.
Reise mit Zug - Bahn und Hund
Kleine Hunde dürfen in einer Transportbox auf dem Schoß des Besitzers kostenfrei
mitfahren. Bitte aber vorher nochmals nachfragen.
Größere Hunde brauchen eine Fahrkarte, die die Hälfte des normalen Fahrpreises kostet;
im Zug müssen sie Leine und Maulkorb tragen.
In den Schlafwagen können Sie Ihren Hund nur mitnehmen, wenn Sie das komplette
Abteil buchen.
"Kampfhunde" sind bei der DB vom Transport ausgeschlossen!
Artikel: Urlaub mit Hund: Wenn der Vierbeiner mit auf Reisen geht
Sie verreisen:
Bitte beachten Sie unseren Hilferuf: Flugpaten gesucht


